Grundpflege
Grundpflege durch den Pflegedienst – Unterstützung im Alltag
Pflegesachleistungen im Rahmen der Grundpflege
Wenn Sie durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet und in einen Pflegegrad eingestuft wurden, haben Sie Anspruch auf Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Diese Leistungen werden als sogenannte Pflegesachleistungen bezeichnet und direkt im häuslichen Umfeld erbracht.
Was gehört zur Grundpflege?
Die Grundpflege umfasst alle wichtigen Unterstützungsleistungen im Alltag, die der Pflegebedürftige zu Hause benötigt.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Dazu gehören insbesondere Maßnahmen der Körperpflege und Mobilisation, wie zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Duschen, Ankleiden oder bei der Bewegung im Alltag.
Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen
Auch die soziale Betreuung ist Teil der Grundpflege. Dazu zählen unter anderem Spaziergänge, Gespräche sowie gemeinsame Aktivitäten wie Spiele oder Beschäftigungen zur Förderung der geistigen und sozialen Fähigkeiten.
Unterstützung im Haushalt
Zur Grundpflege gehört ebenfalls die Hilfe im Haushalt, beispielsweise das Zubereiten von Mahlzeiten sowie die Reinigung der Wohnung, um ein sicheres und angenehmes Wohnumfeld zu gewährleisten.
Pflege zu Hause durch professionelle Unterstützung
Die Grundpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, trotz Einschränkungen weiterhin in der eigenen Wohnung zu leben. Der Pflegedienst unterstützt dabei zuverlässig und individuell abgestimmt auf den jeweiligen Pflegebedarf.
Anspruch auf Pflegesachleistungen
Die Kosten für die Grundpflege werden im Rahmen der Pflegesachleistungen von der Pflegekasse übernommen, sofern ein entsprechender Pflegegrad vorliegt.
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Gerne informieren wir Sie persönlich über Ihre Ansprüche und unterstützen Sie bei der Organisation der passenden Pflegeleistungen.
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