Pflegekasse
Die Höhe der Leistungen der Pflegekassen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch ein Gutachten ermittelt wird.
Alle Leistungen im Überblick:
Pflegegrade |
Sachleistung (Pflegedienst) |
Entlastungsbetrag (zweckgebunden) |
Tagespflege* |
Geldleistung |
Pflegegrad 1 | 125 € | |||
Pflegegrad 2 | 761 € | 125 € | 689 € | 332 € |
Pflegegrad 3 | 1.432 € | 125 € | 1.298 € | 573 € |
Pflegegrad 4 | 1.778 € | 125 € | 1.612 € | 728 € |
Pflegegrad 5 | 2.200 € | 125 € | 1.995 € | 901 € |
Alle Leistungen für Tagespflege stehen Ihnen zusätzlich zu den übrigen Leistungen zur Verfügung.
1. Sachleistungen
Sachleistungen sind die Leistungen, welche durch einen ambulanten Pflegedienst von professionellen Pflegekräften erbracht werden. Hierfür übernimmt die Pflegekasse die Kosten je nach Pflegegrad und bis zum gesetzlich festgesetzen Höchstbetrag.
2. Verhinderungspflege
Auch pflegende Angehörige benötigen Erholung, Urlaub oder werden selbst einmal krank. Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse dann die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst.
3. Geldleistungen
"Pflegegeld" erhalten Angehörige, Nachbarn oder Freunde welche die Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe übernehmen.
4. Kombination von Geld- und Sachleistungen
Für den Pflegebedürftigen gibt es die Möglichkeit, eine Kombination aus diesen beiden Leistungsbereichen in Anspruch zu nehmen.